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Ein Hauptschwerpunkt meiner Tätigkeit liegt auf dem Gebiet des Arbeitsrechts. Mir wurde der Titel des Fachanwalts für Arbeitsrecht verliehen. Durch regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen erweitere, vertiefe und aktualisiere ich mein Wissen insbesondere auf diesem Rechtsgebiet.
Ich vertrete sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer von der Begründung des Arbeitsverhältnisses an bis zu dessen Beendigung. Dazu gehört unter anderem:
• der Entwurf von Arbeits- und Dienstverträgen,
• die Durchsetzung von Lohn-, Gehalts- und Urlaubsansprüchen,
• das Entwerfen sowie die Prüfung von Regelungen nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz,
• Vertretung in Mutterschutz- und Schwerbehindertenangelegenheiten,
• die Beendigung von Arbeitsverträgen durch Kündigung, Aufhebungs- bzw. Abwicklungsvertrag
• die Erhebung von Kündigungsschutz- und sonstigen Klagen vor dem Arbeitsgericht.
Das Rechtsgebiet des Arbeitsrechts umfasst darüber hinaus auch die nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses auftretenden Probleme auf sozialrechtlichem und arbeitsförderungsrechtlichem Gebiet, insbesondere die Vermeidung und Abwendung von Sperrzeiten oder Erstattungspflichten.